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§
1
Geltungsbereich
Alle Vertragsabschlüsse erfolgen auf der Grundlage dieser
allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen
bedürfen grundsätzlich der Schriftform, sowie unserer
schriftlichen
Zustimmung . Bei Folgeschäden ist es nicht mehr nötig auf die
AGB hinzuweisen.
§
2 Vertragsabschluß
Alle Angebote sind freibleibend. Alle technischen Angaben sind
freibleibend und unverbindlich . Änderungen sind
jederzeit ohne
Vorankündigung möglich , dies gilt insbesondere dann , wenn sie
dem technischen Fortschritt dienen . Ein Vertrag kommt erst
zustande , wenn die Firma for-all eine Bestellung des Käufers
schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen,
Änderungen und Nebenabreden .
§
3 Preise
Soweit nicht anders angegeben , hält sich der Verkäufer an die in
seinen Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab dessen Datum
gebunden. Verpackung , Versandspesen , Transportversicherung und
Zollgebühren sind in den Angeboten des Verkäufers nicht
enthalten und werden gesondert berechnet.
§
4 Lieferung
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform . Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma
for-all. Sämtliche Lieferverpflichtung stehen unter dem
Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung . Teillieferung und
Teilleistungen sind zulässig . Bei Lieferverträgen gilt jede
Teillieferung als selbständige Leistung .
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt , sowie
aufgrund
von Ereignissen , die dem Käufer die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen . Hierzu zählen
Betriebsstörungen , etc . , gleich ob diese im eigenen
Betrieb oder dem des Vorlieferanten eintreten . In diesen Fällen
kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw . Schadensersatz
wegen Nichterfüllung geltend machen .
Bei durch die Firma for-all zu vertretendem Lieferverzug haben
Kaufleute unter Ausschluß von
Schadensersatz nur das Recht auf
Rücktritt des Vertrages .
§
5
Versand und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über , sobald die Ware der
den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das Lager der Firma for-all verlassen hat .
Bei Sendungen an die Firma for-all trägt der Versender jedes
Risiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma for-all , sowie
die gesamten Transportkosten .
§
6 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts vereinbart ist , sind alle Rechnungen „ Bar rein
netto
Kasse bei Übergabe " fällig .
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach,
stellt er seine Zahlungen ein oder löst eine Bank einen seiner
Schecks nicht ein , so ist die Firma for-all zum sofortigen
Vertragsrücktritt ohne besondere Vorankündigung berechtigt.
Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma for-all berechtigt , Zinsen
in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für
offene Kontokorrentkredite zu berechnen . Der Käufer trägt die
gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts - und
Vollstreckungskosten.
Die Firma for-all ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.
§
7 Eigentumsvorbehalt
Die Firma for-all behält sich das Eigentum an den gelieferten
Waren
und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der
Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch
entstehenden
Forderungen , gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.
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Be
- oder Verarbeitung der von
der Firma for-all gelieferten und
noch
in deren Eigentum stehender Waren erfolgt in deren Auftrag,
ohne
daß daraus Verbindlichkeiten
ihr gegenüber entstehen können .
Bei
Einbau in fremde Waren , wird die Firma for-all Miteigentümerin
an den neu entstandenen Produkten , im Verhältnis des Wertes
der durch Sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden
Waren .
Der
Käufer ist berechtigt , die Vorbehaltsware im Zuge des ordentlichen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern , solange er
nicht
im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen
sind
unzulässig .
Der
Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren , bei Zahlungsverzug - insbesondere
nach Nichteinlösung von Schecks - ist die Firma
for-all
berechtigt , ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher
Titel
oder Ermächtigungen , nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume
durch
Beauftragte , die sich entsprechend zu legitimieren haben , an
sich
zu nehmen . Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in
voller
Höhe .
§
8 Gewährleistung
Die
Gewährleistung für neu hergestellte Waren, Lieferungen und
Leistungen
beträgt 6 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört ,
sind
wir nach unserer Wahl berechtigt , den fehlerhaften Liefergegenstand
nachzubessern oder neu zu liefern .
Der
Käufer ist bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen . Eine
Nachbesserung
ist fehlgeschlagen , wenn sie mehrfach versucht wurde
und
eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zuzumuten ist .
Der
Käufer muß , etwaige Mängel unverzüglich , jedoch spätestens
innerhalb
einer Woche schriftlich mitteilen . Nach Fristablauf ist die
Firma
for-all frei von der Gewährleistungspflicht .
Der
Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet das defekte
Gerät
bzw. Teil mit vollständigem
Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr
, mit einer genauen Fehlerbeschreibung , Angabe der Modell sowie
Seriennummer , sowie mit einer Kopie der Rechnung an die
Firma
for-all in der Originalverpackung zu senden . Solange der
Käufer
diesen Verpflichtungen nicht nachkommt , kann er keine Nachbesserung
, Wandlung oder Minderung verlangen .
Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung , wegen Nichterfüllung
, aus positiver Forderungsverletzung aus verschulden bei Vertragsabschluß
und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer
als auch gegen seine Erfüllungs - bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht
wurde .
Sollten
im Rahmen der Nachbesserung durch die Firma for-all die
auf
dem Gerät befindlichen Daten verloren gehen , so ist dies vom
Käufer
zu vertreten .
§
9 Erfüllungsort
Erfüllungsort
für beide Teile ist Grünberg.
§
10 Gerichtsstand
Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen
dem
Verkäufer und dem Käufer ist Gießen .
§
11 Anwendbares Recht
Auf
alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung .
§
12 Teilnichtigkeit
Soweit
diese AGB keine abweichenden Vorschriften erhalten, gelten die
gesetzlichen
Bestimmungen .
Sollten
einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam
sein
oder fehlen , so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen nicht
berührt
. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung
der
Lücke tritt die rechtliche Regelung , die dem beabsichtigten
wirtschaftlichem Zweck
am nächsten kommt .
Grünberg , den
15.10.2000 |