Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
 

 

 

§  1   Geltungsbereich

Alle Vertragsabschlüsse erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen  Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen    bedürfen grundsätzlich der Schriftform, sowie unserer schriftlichen Zustimmung . Bei Folgeschäden ist es nicht mehr nötig auf die AGB hinzuweisen.

§  2   Vertragsabschluß

Alle Angebote sind freibleibend. Alle technischen Angaben sind freibleibend und unverbindlich . Änderungen sind  jederzeit ohne Vorankündigung möglich , dies gilt insbesondere dann , wenn sie dem technischen Fortschritt dienen . Ein Vertrag kommt erst zustande , wenn die Firma for-all eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden .

 §  3   Preise

Soweit nicht anders angegeben , hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab dessen Datum gebunden. Verpackung , Versandspesen , Transportversicherung und Zollgebühren sind in den Angeboten des Verkäufers nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

 §  4   Lieferung

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform . Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Firma for-all. Sämtliche Lieferverpflichtung stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung . Teillieferung und Teilleistungen sind zulässig . Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung . Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt , sowie aufgrund von Ereignissen , die dem Käufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen . Hierzu zählen Betriebsstörungen , etc . , gleich ob diese im eigenen Betrieb oder dem des Vorlieferanten eintreten . In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw . Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen . Bei durch die Firma for-all zu vertretendem Lieferverzug haben Kaufleute unter Ausschluß von Schadensersatz nur das Recht auf Rücktritt des Vertrages .

§    Versand und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über , sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma for-all verlassen hat . Bei Sendungen an die Firma for-all trägt der Versender jedes Risiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma for-all , sowie die gesamten Transportkosten .

 §  6   Zahlungsbedingungen

Sofern nichts vereinbart ist , sind alle Rechnungen „ Bar rein netto Kasse bei Übergabe " fällig . Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst eine Bank einen seiner Schecks nicht ein , so ist die Firma for-all zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere Vorankündigung berechtigt. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma for-all berechtigt , Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen . Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts - und Vollstreckungskosten. Die Firma for-all ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.

 §  7   Eigentumsvorbehalt

Die Firma for-all behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen , gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.

 

Be - oder Verarbeitung  der von der Firma  for-all gelieferten  und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt in deren Auftrag, ohne daß daraus  Verbindlichkeiten ihr gegenüber entstehen können . Bei Einbau in fremde Waren , wird die Firma for-all Miteigentümerin an den neu entstandenen Produkten , im Verhältnis des Wertes der durch Sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren . Der Käufer ist berechtigt , die Vorbehaltsware im Zuge des ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern , solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig . Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren , bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist die Firma for-all berechtigt , ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel  oder Ermächtigungen , nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte , die sich entsprechend zu legitimieren haben , an sich zu nehmen . Die Kosten des Abtransports trägt der Käufer in voller Höhe .

 §  8   Gewährleistung

Die Gewährleistung für neu hergestellte Waren, Lieferungen und Leistungen beträgt 6 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört , sind wir nach unserer Wahl berechtigt , den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern . Der Käufer ist bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen . Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen , wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zuzumuten ist . Der Käufer muß , etwaige Mängel unverzüglich , jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen . Nach Fristablauf ist die Firma for-all frei von der Gewährleistungspflicht . Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet das defekte Gerät bzw.  Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr , mit einer genauen Fehlerbeschreibung , Angabe der Modell sowie Seriennummer , sowie mit einer Kopie der Rechnung an die Firma for-all in der Originalverpackung zu senden . Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt , kann er keine Nachbesserung , Wandlung oder Minderung verlangen . Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung , wegen Nichterfüllung , aus positiver Forderungsverletzung aus verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs - bzw.  Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde . Sollten im Rahmen der Nachbesserung durch die Firma for-all die auf dem Gerät befindlichen Daten verloren gehen , so ist dies vom Käufer zu vertreten .

 §  9   Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist Grünberg.

 §  10   Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist Gießen .

§  11   Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer findet   ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung .

§  12   Teilnichtigkeit

Soweit diese AGB keine abweichenden Vorschriften erhalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen . Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder fehlen , so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt . An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt die rechtliche Regelung , die dem beabsichtigten wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt .

  Grünberg , den 15.10.2000

 

 

 

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